Richtlinie zu Speichertechnologien
Diese Richtlinie beschreibt, welche Speichertechnologien auf der Seite verwendet werden können, welchen Zwecken sie dienen und wie Sie Ihre Auswahl verwalten können.
1. Was Speichertechnologien sind
Speichertechnologien können kleine Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers ablegen oder von dort auslesen. Manche dieser Speicherungen sind für grundlegende Funktionen erforderlich. Andere dienen der Reichweitenmessung oder der Auswertung von Werbemaßnahmen und dürfen, soweit gesetzlich erforderlich, erst nach einer Einwilligung eingesetzt werden.
2. Notwendige Speichertechnologien
Notwendige Speichertechnologien unterstützen Funktionen, die für die Bereitstellung der Seite oder eine ausdrücklich gewünschte Funktion erforderlich sind. Dazu gehört insbesondere die Speicherung Ihrer Auswahl zur Nutzung von Speichertechnologien. Solche Informationen werden nicht zu Werbezwecken verwendet.
Die Speicherdauer notwendiger Speichertechnologien richtet sich nach ihrem Zweck. Die Auswahl zur Nutzung von Speichertechnologien kann für bis zu 180 Tage gespeichert werden, damit die Abfrage nicht bei jedem Seitenaufruf erneut erscheint. Sie können die Auswahl jederzeit über die Datenschutz-Einstellungen zurücksetzen.
3. Reichweitenmessung
Mit Ihrer Einwilligung können Speicherkennungen eingesetzt werden, um zusammengefasste Informationen über Seitenaufrufe, Herkunft von Besuchen, genutzte Endgeräte und Interaktionen zu ermitteln. Diese Daten helfen dabei, Nutzung und technische Darstellung der Seite zu verstehen.
Solche Kennungen werden nur eingesetzt, wenn die hierfür erforderliche Einwilligung vorliegt. Die konkrete Speicherdauer hängt vom jeweils eingesetzten Messdienst ab und wird auf das für den Zweck erforderliche Maß begrenzt.
4. Auswertung von Werbemaßnahmen
Wenn Sie über eine Werbeanzeige auf diese Seite gelangen, kann nach Ihrer Einwilligung gemessen werden, ob aus einem solchen Besuch eine Anfrage entsteht. Dabei können technische Kennungen, Zeitstempel, Informationen zur aufgerufenen Seite und Kampagnenmerkmale verarbeitet werden.
Soweit Taboola für eine solche Kampagnenmessung eingesetzt wird, erfolgt die Verarbeitung nur im Rahmen der geltenden Einwilligungs- und Datenschutzanforderungen. Nicht notwendige Messungen werden nicht allein aufgrund des Seitenaufrufs aktiviert, wenn eine vorherige Einwilligung erforderlich ist.
5. Dritte Anbieter
Für Reichweitenmessung oder die Auswertung von Werbemaßnahmen können externe Dienstleister eingesetzt werden. Solche Anbieter erhalten nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Soweit eine Übermittlung in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfindet, werden die gesetzlichen Anforderungen an internationale Datenübermittlungen beachtet.
6. Rechtsgrundlagen
Für notwendige Speicherungen oder Zugriffe gilt § 25 Abs. 2 TDDDG, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für nicht notwendige Speichertechnologien und vergleichbare Technologien wird eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG eingeholt. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
7. Auswahl ändern oder widerrufen
Sie können Ihre Auswahl zu Speichertechnologien jederzeit über den Verweis „Datenschutz-Einstellungen“ im unteren Bereich der Seite erneut öffnen. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft. Bereits erfolgte rechtmäßige Verarbeitungen werden dadurch nicht rückwirkend unwirksam.
8. Änderungen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie zu Speichertechnologien kann geändert werden, wenn neue Funktionen hinzukommen, eingesetzte Dienste wechseln oder sich gesetzliche Anforderungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung.